Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

16. Dezember 2022

Vielfalt erhalten – Grundlage für unser Leben und unsere Lebensversicherung

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde am 12.12.2022 vom BMK veröffentlicht. Die Strategie greift die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität auf. Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Nachfolgend werden jene Ziele und Maßnahmen der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ beschrieben, die invasive gebietsfremder Arten betreffen.

Foto Blick auf Stadt

Gebietsfremde Arten in Österreich

In Österreich sind über 2.500 gebietsfremde Tier-, Pilz- und Pflanzenarten bekannt. Die meisten Arten treten unbeständig auf, d.h. sie leben nicht dauerhaft in der freien Natur. Für die meisten Arten sind keine negativen Auswirkungen bekannt. Einige wenige, „invasive“ gebietsfremde Arten, wirken sich jedoch negativ auf die Biodiversität sowie auf die damit verbundenen Ökosystemleistungen, wie z.B. Bestäubung, aus.

Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen muss als Folge der Globalisierung und des Klimawandels mit einer Zunahme gebietsfremder und invasiver Arten in Österreich gerechnet werden. Der Klimawandel trägt dazu bei, dass sich eingeschleppte Arten in Österreich etablieren, d.h. dauerhaft in der freien Natur überleben, und ausbreiten können.

Die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eindämmen

Um Status und Trends von heimischen Arten und Lebensräumen zu verbessern, ist in der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ betreffend invasiver gebietsfremder Arten u.a. das Ziel Einfuhr, Etablierung und negative Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten sind reduziert und eingedämmt“ festgeschrieben.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind unmittelbar folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Umsetzung der EU Verordnung 1143/2014, z.B. Überwachungssystem, Pfad-Aktionsplan und Managementmaßnahmen für weit verbreitete Arten der Unionsliste; Berücksichtigung der EU Verordnung in den relevanten Rechtsvorschriften.
  • Erarbeitung von nationalen Risikobewertungen zu ausgewählten Arten von besonderem Interesse.
  • Berücksichtigung von Risikobewertungen bei Nutzung wirtschaftlich relevanter Arten.
  • Aktualisierung zu Status und Trends der gebietsfremden invasiven Arten der Unionsliste bis 2025, für alle gebietsfremden Arten regelmäßige Aktualisierung, alle 12 Jahre.
  • Erarbeitung einer mit Bewirtschafter:innen, Wissenschaftler:innen und weiteren Stakeholdern abgestimmten Liste der invasiven und potenziell invasiven Arten Österreichs.
  • Fortführung der Plattform „Gebietsfremde invasive Arten“ zum Informationsaustausch zwischen zuständigen Akteurinnen und Akteuren sowie betroffenen Stakeholdern.
  • Entwicklung und Umsetzung von Frühwarnsystemen für ausgewählte Arten zusätzlich zur Unionsliste.
  • Durchführung von gezielten Bekämpfungsmaßnahmen von invasiven gebietsfremden Pflanzenarten auf Straßen- und Eisenbahnböschungen.

Mittelfristig ist folgende Maßnahme erforderlich:

  • Erstellung einer Übersicht von durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen und deren Wirkung, da die Umsetzung von Neobiota-Eindämmungsmaßnahmen gerade in Schutzgebieten, beispielgebend sein kann.

Invasive gebietsfremde Baumarten

Die Problematik der invasiven gebietsfremden Baumarten ist insbesondere für den Osten, Süden und Südosten Österreichs relevant sowie für Teile des nördlichen Alpenvorlands in Oberösterreich. Vor allem in Auen breiten sich invasive Baumarten, wie Robinie, Pennsylvanische Esche, Eschen-Ahorn und Götterbaum, unkontrolliert aus und verdrängen heimische Arten. In der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurden zwei Ziele formuliert:

  • Der Flächenanteil etablierter invasiver gebietsfremder Baumarten nimmt insgesamt nicht weiter zu, und ist insbesondere in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten reduziert.
  • Die Etablierung von bereits eingebrachten invasiven gebietsfremden Baumarten ist durch aktive Bekämpfung verhindert.

Um diese Ziele zu erreichen, sind unmittelbar folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Klärung der Invasivität durch Risikobewertung gebietsfremder Baumarten unter Einbeziehung von Wissenschaft und Bewirtschafter:innen.
  • Aktualisierung des österreichischen Inventars der gebietsfremden Baumarten.
  • Bekämpfung invasiver gebietsfremder Baumarten und Reduktion der Fläche, insbesondere in Schutzgebieten.
  • Bekämpfung noch nicht etablierter aber bereits eingebrachter invasiver gebietsfremder Baumarten.
  • Kein Einbringen invasiver gebietsfremder Baumarten in naturschutzfachlich wertvollen Gebieten und deren Umgebung.
  • Keine Förderung von Aufforstungen mit potenziell invasiven gebietsfremden Arten in Regionen, wo diese Arten invasiv sind oder sein könnten.

Eine mittelfristig durchzuführende Maßnahme vervollständigt die Maßnahmenliste:

  • Etablierung eines Monitoringsystems zur Verbreitung gebietsfremder, invasiver und potenziell invasiver Baumarten (inklusive der noch nicht etablierten Arten und unter Nutzung von Synergien mit dem Frühwarnsystem der Bundesländer nach der EU IAS Verordnung).

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt

Als generelles Ziel zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungn für den Biodiversitätserhalt wurde „Optionen zur allfälligen Anpassung der Rechtslage in den jeweiligen Materien für Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität sind diskutiert“ formuliert. Als eine der unmittelbar zu setzenden Maßnahmen wurde eine enge inhaltliche Abstimmung zwischen biodiversitätsrelevanten Strategien (z.B. Moor- und Auenstrategie, Waldstrategie) und den EU-Rechtsvorschriften (z.B. EU Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten) festgelegt, um allfällige Synergien bestmöglich nutzen zu können.

Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit

Es ist wichtig, dass der Wert der Biodiversität allgemein bekannt ist. Verantwortung für die Erhaltung der Biodiversität kann nur dann übernommen werden, wenn das Wissen sowohl über Arten, Ökosysteme und deren komplexe Wechselwirkungen als auch über ihre nachhaltige Nutzung verfügbar ist. Als eine unmittelbar zu setzende Maßnahme wurde u.a. die „Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Problembewusstseins über invasive gebietsfremde Arten (Neobiota) sowohl in der breiten Bevölkerung als auch bei Akteurinnen und Akteuren, die in der Landschaft tätig sind (z.B. Jäger:innen, Fischer:innen, Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinde/Bauhof-Bedienstete)“ festgelegt.

Erarbeitung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ in einem partizipativen Prozess

Die vorliegende Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde durch einen breit angelegten, partizipativen Prozess entwickelt, der darauf ausgerichtet war, alle zuständigen Akteurinnen und Akteure, Stakeholder sowie Expertinnen und Experten aktiv einzubeziehen und Biodiversitäts-Strategie Österreich das Anliegen „Biodiversität“ als gemeinsame Aufgabe zu definieren.

Links

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ (bmk.gv.at)

Rechtlicher Rahmen für Neobiota (neobiota-austria.at)