Rechtlicher Rahmen für Neobiota

Es gibt zahlreiche nationale und internationale Bestimmungen, Regelwerke und Gesetze im Zusammenhang mit gebietsfremden Arten. Eine vollständige Übersicht der relevanten Materien aus Bund und Länder liegt derzeit nicht vor und würde auch den Rahmen dieser Informationsseite sprengen. Die folgende Darstellung fokussiert daher vor allem auf die Bestimmungen der neuen EU-Verordnung Nr. 1143/2014, die seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist und in Österreich direkt anzuwenden ist.

Arten der Unionsliste

Die Unionsliste enthält derzeit 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 32 Arten in Österreich vorkommen. Manche dieser Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiter verbreitet. 

Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich

Der Aktionsplan beinhaltet eine Beschreibung der Maßnahmen, die den „Akteuren“ einen Rahmen zur Setzung konkreter Maßnahmen in ihren jeweiligen Vollzugs- und Verantwortungsbereichen überantwortet.