Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich

Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung sind von jedem Mitgliedstaat die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten der Unionsliste zu identifizieren und aufgrund des Artenvolumens und des potentiellen Schadens zu priorisieren. Für diese prioritären Pfade ist ein Aktionsplan zu erstellen.

Foto Grauhörnchen

Dieser Aktionsplan beinhaltet eine Beschreibung der Maßnahmen, die den „Akteuren“ – das sind bezogen auf Österreich neben den zuständigen Bundes- und Landesbehörden auch Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts – einen Rahmen zur Setzung konkreter Maßnahmen in ihren jeweiligen Vollzugs- und Verantwortungsbereichen überantwortet.

Eine erste Fassung eines österreichischen Aktionsplans wurde im März 2021 der Europäischen Kommission übermittelt. Parallel dazu wurde im Jahr 2019 die IAS-Liste erweitert. Um die prioritären Pfade der Einbringung und Ausbreitung der neu gelisteten Arten berücksichtigen zu können, ist der österreichische Aktionsplan bis zum August 2022 zu aktualisieren. Daher wurde im Rahmen eines von den neun Bundesländern beauftragten Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes der vorliegende Entwurf einer 2. Fassung des österreichischen Aktionsplans ausgearbeitet, der für das gesamte Bundesgebiet maßgebend ist und an dem die betroffenen Bundesministerien und Institutionen auf Bundesebene mitgewirkt haben. Im Zuge der Erstellung wurde neuerlich auf die Erfahrung relevanter Stakeholder zurückgegriffen, die bereits jetzt mit dem Management invasiver gebietsfremder Arten befasst sind.

In der 2. Fassung des Aktionsplans sind die somit insgesamt 66 Arten der Unionsliste mit Stand 14.08.2019 erfasst.

Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich. 2. Fassung (2023)