Nationale Behörden
Die für die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in Österreich zuständigen Behörden sind das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie die neun Landesregierungen.
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Die für die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in Österreich zuständigen Behörden sind das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie die neun Landesregierungen.
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