09. September 2024
Seit dem 1. September 2024 dürfen in der Schweiz gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, u.a. der Kirschlorbeer, werden im neuen Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung aufgelistet.